Zertifikate

Zertifikate

Meine Praxis ist seit 2009 nach dem Europäischen Qualitätsmanagement (EPA) zertifiziert. In den Jahren 2012, 2015, 2018, 2021 und auch ganz neu in 2024 haben wir uns erfolgreich rezertifizieren können.


2006 ist die "Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung" in Kraft getreten. Hierin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt.

2024 haben wir uns erneut rezertifizieren können. Das Praxisassessment beinhaltetet:

  • Selbst- und Fremdbewertung der Praxis auf Basis von Qualitätsindikatoren
  • Befragungen der Patientinnen/Patienten, der Mitarbeitenden und ggf. der Zuweisenden
  • Prüfung der Orientierung an fachlichen Standards
  • Diskussion der Ergebnisse in einer von qualifizierten Visitorinnen/Visitoren moderierten Teambesprechung
  • Förderung von Qualitätszielen zu den Themen Patientensicherheit, Patientenversorgung und Organisationsentwicklung

Die Einführung eines solchen internen Qualitätsmanagements ist verbindlich, eine Zertifizierung ist vom Gesetzgeber jedoch nicht vorgeschrieben. Dennoch gibt es gute Gründe für eine Praxis, sich zertifizieren zu lassen:
Die Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung des Verfahrens durch einen neutralen Dritten zu überprüfen. Zudem motiviert es die Mitarbeiter, da sie die Qualität ihrer Arbeit beweisen können. Durch den "Blick von außen" wird weiteres Verbesserungspotential ersichtlich.

Mit dem Zertifikat haben wir als Praxis ein 
sichtbares Zeichen erhalten. Für Sie als Patient, als Versicherter oder auch als Vertragspartner. Ihnen dient das Zertifikat als Garant, eine Einrichtung vorzufinden, in der wesentliche Qualitätsanfoderungen erfüllt werden.

Das Zertifikat von Stiftung Praxissiegel e.V. erhalten Einrichtungen, die ein QM-System erfolgreich durchlaufen haben und definierte Anforderungen erfülllen. Zum gegenwärtig akkreditierten Qualtätsmanagement-System "Europäisches Praxisassessment (EPA)" gehören verschiedene Bestandteile, wie ein strukturiertes Selbstassessment, eine Mitarbeiter- und Patientenbefragung, eine Begehung der Räumlichkeiten (Visitation) sowie Interviews und Feedbackgespräche im Team.

Entschließt sich eine Einrichtung für die Zertifizierung nach dem EPA-Verfahren, müssen zunächst alle zuvor genannten Bestandteile ordnungsgemäß absolviert werden. Weiterhin muss die Einrichtung mindestens 50% der im Verfahren angewandten Indikatoren erreichen und besonders relevante Indikatoren erfüllen.

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